Kurzbeschreibung

Das Reallabor für rechtskonforme KI und Robotik – KIRR REAL ­– soll Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des EU AI Acts und der EU-Maschinenverordnung unterstützen und Impulse für eine praxistaugliche Umsetzung und Weiterentwicklung der KI-Regulierung liefern.

Das Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA führt hierzu im Rahmen des vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg geförderten Projekts KIRR Real sog. »Legal Quick Checks« durch. Dabei handelt es sich um Analysen der Rechtskonformität von KI-Anwendungen bezüglich der KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) und der ab 2027 geltenden Maschinen-Verordnung. Die Kombination aus Forschungsnähe des Fraunhofer IPA und rechtlicher Expertise soll zu neuen Erkenntnissen bezüglich des rechtskonformen Einsatzes solcher Systeme führen und Firmen wesentlich bei der Markteinführung neuer Technologien unterstützen.

Das Projektformat »Legal Quick Check« adressiert insbesondere Unternehmen, die KI bereits prototypisch umgesetzt haben und an einer qualifizierten Expertenmeinung interessiert sind, um die Rechtskonformität ihrer Innovationsvorhaben einzuschätzen und Potenziale für Compliance-Verbesserungen zu erkennen. Die Ergebnisse der Legal Quick Checks werden in anonymisierter Form veröffentlicht, damit die so gewonnenen Erkenntnisse auch für andere Anwendungsfälle in der Wirtschaft genutzt werden können.

Aktuelles

Kick-off Veranstaltung KIRR Real

Das Auftaktevent wird in Zusammenarbeit von Fraunhofer IPA und ARENA2036 ausgerichtet. Es findet am 10. Dezember 2024 von 10:30 bis 14:15 Uhr in der ARENA2036 in Stuttgart statt und steht allen Interessierten offen, richtet sich jedoch besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, das Projekt und den Pilot Use Case kennenzulernen sowie spannende Fachvorträge zu erleben. Zudem wird erläutert, wie eigene Use Cases kostenlos im Hinblick auf den AI Act und die Maschinenverordnung eingereicht und geprüft werden können. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist jedoch keine Voraussetzung für die Einreichung eines Use Cases.

Projektpartner

Fördergeber